Zum Inhalt springen

Daten­schutz­er­klä­rung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unse­rem Unter­neh­men. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäfts­lei­tung der Thomas Mann Horse­man­ship. Eine Nut­zung der Inter­net­sei­ten der Thomas Mann Horse­man­ship ist grund­sätz­lich ohne jede Angabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fene Person beson­dere Ser­vices unse­res Unter­neh­mens über unsere Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich werden. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine solche Ver­ar­bei­tung keine gesetz­li­che Grund­lage, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­weise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Person, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für die Thomas Mann Horse­man­ship gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels dieser Daten­schutz­er­klä­rung möchte unser Unter­neh­men die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Ferner werden betrof­fene Per­so­nen mit­tels dieser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rechte aufgeklärt.

Die Thomas Mann Horse­man­ship hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch können Inter­net­ba­sierte Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leis­tet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Person frei, per­so­nen­be­zo­gene Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­weise tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffs­be­stim­mun­gen

Die Daten­schutz­er­klä­rung der Thomas Mann Horse­man­ship beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wurden. Unsere Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unsere Kunden und Geschäfts­part­ner ein­fach lesbar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vorab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläutern.

Wir ver­wen­den in dieser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

  • a) per­so­nen­be­zo­gene Daten

    Per­so­nen­be­zo­gene Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Person (im Fol­gen­den „betrof­fene Person“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Person ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­dere mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät dieser natür­li­chen Person sind, iden­ti­fi­ziert werden kann.

  • b) betrof­fene Person

    Betrof­fene Person ist jede iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Person, deren per­so­nen­be­zo­gene Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet werden.

  • c) Ver­ar­bei­tung

    Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führte Vor­gang oder jede solche Vor­gangs­reihe im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­tion, das Ordnen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine andere Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Ein­schrän­kung der Verarbeitung

    Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­tige Ver­ar­bei­tung einzuschränken.

  • e) Pro­fil­ing

    Pro­fil­ing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die darin besteht, dass diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det werden, um bestimmte per­sön­li­che Aspekte, die sich auf eine natür­li­che Person bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­dere, um Aspekte bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel dieser natür­li­chen Person zu ana­ly­sie­ren oder vorherzusagen.

  • f) Pseud­ony­mi­sie­rung

    Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Weise, auf welche die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Person zuge­ord­net werden können, sofern diese zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt werden und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Person zuge­wie­sen werden.

  • g) Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlicher

    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwecke und Mittel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwecke und Mittel dieser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bezie­hungs­weise können die bestimm­ten Kri­te­rien seiner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen werden.

  • h) Auf­trags­ver­ar­bei­ter

    Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­nen­be­zo­gene Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen verarbeitet.

  • i) Emp­fän­ger

    Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der per­so­nen­be­zo­gene Daten offen­ge­legt werden, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rahmen eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­weise per­so­nen­be­zo­gene Daten erhal­ten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Drit­ter

    Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Person, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Person, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu verarbeiten.

  • k) Ein­wil­li­gung

    Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Person frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Weise und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­bene Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Person zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union gel­ten­den Daten­schutz­ge­setze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

Thomas Mann Horsemanship
Herr Thomas Mann

Zum Tier­heim 6
01157 Dresden
Deutschland

Tel.: +49 172 3741782
E‑Mail: mann@stoneranch.eu
Web­site: www.tm-horsemanship.de

3. Coo­kies

Die Inter­net­sei­ten der Thomas Mann Horse­man­ship ver­wen­den Coo­kies. Coo­kies sind Text­da­teien, welche über einen Inter­net­brow­ser auf einem Com­pu­ter­sys­tem abge­legt und gespei­chert werden.

Zahl­rei­che Inter­net­sei­ten und Server ver­wen­den Coo­kies. Viele Coo­kies ent­hal­ten eine soge­nannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine ein­deu­tige Ken­nung des Coo­kies. Sie besteht aus einer Zei­chen­folge, durch welche Inter­net­sei­ten und Server dem kon­kre­ten Inter­net­brow­ser zuge­ord­net werden können, in dem das Cookie gespei­chert wurde. Dies ermög­licht es den besuch­ten Inter­net­sei­ten und Ser­vern, den indi­vi­du­el­len Brow­ser der betrof­fe­nen Person von ande­ren Inter­net­brow­sern, die andere Coo­kies ent­hal­ten, zu unter­schei­den. Ein bestimm­ter Inter­net­brow­ser kann über die ein­deu­tige Cookie-ID wie­der­erkannt und iden­ti­fi­ziert werden.

Durch den Ein­satz von Coo­kies kann die Thomas Mann Horse­man­ship den Nut­zern dieser Inter­net­seite nut­zer­freund­li­chere Ser­vices bereit­stel­len, die ohne die Cookie-Set­zung nicht mög­lich wären.

Mit­tels eines Coo­kies können die Infor­ma­tio­nen und Ange­bote auf unse­rer Inter­net­seite im Sinne des Benut­zers opti­miert werden. Coo­kies ermög­li­chen uns, wie bereits erwähnt, die Benut­zer unse­rer Inter­net­seite wie­der­zu­er­ken­nen. Zweck dieser Wie­der­erken­nung ist es, den Nut­zern die Ver­wen­dung unse­rer Inter­net­seite zu erleich­tern. Der Benut­zer einer Inter­net­seite, die Coo­kies ver­wen­det, muss bei­spiels­weise nicht bei jedem Besuch der Inter­net­seite erneut seine Zugangs­da­ten ein­ge­ben, weil dies von der Inter­net­seite und dem auf dem Com­pu­ter­sys­tem des Benut­zers abge­leg­ten Cookie über­nom­men wird. Ein wei­te­res Bei­spiel ist das Cookie eines Waren­kor­bes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Arti­kel, die ein Kunde in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betrof­fene Person kann die Set­zung von Coo­kies durch unsere Inter­net­seite jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Ferner können bereits gesetzte Coo­kies jeder­zeit über einen Inter­net­brow­ser oder andere Soft­ware­pro­gramme gelöscht werden. Dies ist in allen gän­gi­gen Inter­net­brow­sern mög­lich. Deak­ti­viert die betrof­fene Person die Set­zung von Coo­kies in dem genutz­ten Inter­net­brow­ser, sind unter Umstän­den nicht alle Funk­tio­nen unse­rer Inter­net­seite voll­um­fäng­lich nutzbar.

4. Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Informationen

Die Inter­net­seite der Thomas Mann Horse­man­ship erfasst mit jedem Aufruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Person oder ein auto­ma­ti­sier­tes System eine Reihe von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen werden in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst werden können die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den System ver­wen­dete Betriebs­sys­tem, (3) die Inter­net­seite, von wel­cher ein zugrei­fen­des System auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nannte Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, welche über ein zugrei­fen­des System auf unse­rer Inter­net­seite ange­steu­ert werden, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­tige ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Falle von Angrif­fen auf unsere infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­teme dienen.

Bei der Nut­zung dieser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die Thomas Mann Horse­man­ship keine Rück­schlüsse auf die betrof­fene Person. Diese Infor­ma­tio­nen werden viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­hafte Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­teme und der Tech­nik unse­rer Inter­net­seite zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Diese anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen werden durch die Thomas Mann Horse­man­ship daher einer­seits sta­tis­tisch und ferner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Server-Log­files werden getrennt von allen durch eine betrof­fene Person ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespeichert.

5. Kon­takt­mög­lich­keit über die Internetseite

Die Inter­net­seite der Thomas Mann Horse­man­ship ent­hält auf­grund von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anga­ben, die eine schnelle elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nahme zu unse­rem Unter­neh­men sowie eine unmit­tel­bare Kom­mu­ni­ka­tion mit uns ermög­li­chen, was eben­falls eine all­ge­meine Adresse der soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Post (E‑Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betrof­fene Person per E‑Mail oder über ein Kon­takt­for­mu­lar den Kon­takt mit dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf­nimmt, werden die von der betrof­fe­nen Person über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auto­ma­tisch gespei­chert. Solche auf frei­wil­li­ger Basis von einer betrof­fe­nen Person an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten werden für Zwecke der Bear­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nahme zur betrof­fe­nen Person gespei­chert. Es erfolgt keine Wei­ter­gabe dieser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Dritte.

6. Rou­ti­ne­mä­ßige Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­gene Daten der betrof­fe­nen Person nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­bene Spei­cher­frist ab, werden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betrof­fe­nen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räumte Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fende per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet werden. Möchte eine betrof­fene Person dieses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu seiner Person gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie dieser Aus­kunft zu erhal­ten. Ferner hat der Euro­päi­sche Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Person Aus­kunft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zugestanden:

    • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
    • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
    • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt worden sind oder noch offen­ge­legt werden, ins­be­son­dere bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
    • falls mög­lich die geplante Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­rien für die Fest­le­gung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Person erho­ben werden: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
    • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in diesen Fällen — aus­sa­ge­kräf­tige Infor­ma­tio­nen über die invol­vierte Logik sowie die Trag­weite und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fene Person

    Ferner steht der betrof­fe­nen Person ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­gene Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion über­mit­telt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Person im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

    Möchte eine betrof­fene Person dieses Aus­kunfts­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Ferner steht der betrof­fe­nen Person das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu verlangen.

    Möchte eine betrof­fene Person dieses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen werden)

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht werden, sofern einer der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden für solche Zwecke erho­ben oder auf sons­tige Weise ver­ar­bei­tet, für welche sie nicht mehr not­wen­dig sind.
    • Die betrof­fene Person wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­lage für die Verarbeitung.
    • Die betrof­fene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es liegen keine vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Gründe für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden unrecht­mä­ßig verarbeitet.
    • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wurden in Bezug auf ange­bo­tene Dienste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genann­ten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Person die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der Thomas Mann Horse­man­ship gespei­chert sind, ver­an­las­sen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden. Der Mit­ar­bei­ter der Thomas Mann Horse­man­ship wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

    Wurden die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der Thomas Mann Horse­man­ship öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die Thomas Mann Horse­man­ship unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­sene Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um andere für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, welche die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu setzen, dass die betrof­fene Person von diesen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu diesen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen dieser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der Thomas Mann Horse­man­ship wird im Ein­zel­fall das Not­wen­dige veranlassen.

  • e) Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Person bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fene Person lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
    • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwecke der Ver­ar­bei­tung nicht länger, die betrof­fene Person benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
    • Die betrof­fene Person hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Gründe des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Person überwiegen.

    Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fene Person die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der Thomas Mann Horse­man­ship gespei­chert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden. Der Mit­ar­bei­ter der Thomas Mann Horse­man­ship wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, welche durch die betrof­fene Person einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wurden, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren Format zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wurden, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­gabe erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­esse liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, welche dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

    Ferner hat die betrof­fene Person bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt werden, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

    Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fene Person jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter der Thomas Mann Horse­man­ship wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

    Die Thomas Mann Horse­man­ship ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwin­gende schutz­wür­dige Gründe für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Person über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

    Ver­ar­bei­tet die Thomas Mann Horse­man­ship per­so­nen­be­zo­gene Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fene Person das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwecke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fene Person gegen­über der Thomas Mann Horse­man­ship der Ver­ar­bei­tung für Zwecke der Direkt­wer­bung, so wird die Thomas Mann Horse­man­ship die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betrof­fene Person das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, gegen die sie betref­fende Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der Thomas Mann Horse­man­ship zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine solche Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­esse lie­gen­den Auf­gabe erforderlich.

    Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Person direkt jeden Mit­ar­bei­ter der Thomas Mann Horse­man­ship oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wenden. Der betrof­fe­nen Person steht es ferner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/​58/​EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

  • h) Auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Profiling

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fil­ing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu werden, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Person und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Union oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­sene Maß­nah­men zur Wah­rung der Rechte und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person erfolgt.

    Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Person und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Person, trifft die Thomas Mann Horse­man­ship ange­mes­sene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person zu wahren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Person sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

    Möchte die betrof­fene Person Rechte mit Bezug auf auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • i) Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwilligung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Person hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu widerrufen.

    Möchte die betrof­fene Person ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

8. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Facebook

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf dieser Inter­net­seite Kom­po­nen­ten des Unter­neh­mens Face­book inte­griert. Face­book ist ein sozia­les Netzwerk.

Ein sozia­les Netz­werk ist ein im Inter­net betrie­be­ner sozia­ler Treff­punkt, eine Online-Gemein­schaft, die es den Nut­zern in der Regel ermög­licht, unter­ein­an­der zu kom­mu­ni­zie­ren und im vir­tu­el­len Raum zu inter­agie­ren. Ein sozia­les Netz­werk kann als Platt­form zum Aus­tausch von Mei­nun­gen und Erfah­run­gen dienen oder ermög­licht es der Inter­net­ge­mein­schaft, per­sön­li­che oder unter­neh­mens­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Face­book ermög­licht den Nut­zern des sozia­len Netz­wer­kes unter ande­rem die Erstel­lung von pri­va­ten Pro­fi­len, den Upload von Fotos und eine Ver­net­zung über Freundschaftsanfragen.

Betrei­ber­ge­sell­schaft von Face­book ist die Meta Plat­forms Ire­land Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Har­bour, Dublin 2 Irland. Für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten Ver­ant­wort­li­cher ist, wenn eine betrof­fene Person außer­halb der USA oder Kanada lebt, die Meta Plat­forms Ire­land Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Har­bour, Dublin 2 Irland.

Durch jeden Aufruf einer der Ein­zel­sei­ten dieser Inter­net­seite, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Face­book-Kom­po­nente (Face­book-Plug-In) inte­griert wurde, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen System der betrof­fe­nen Person auto­ma­tisch durch die jewei­lige Face­book-Kom­po­nente ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den Face­book-Kom­po­nente von Face­book her­un­ter­zu­la­den. Eine Gesamt­über­sicht über alle Face­book-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abge­ru­fen werden. Im Rahmen dieses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Face­book Kennt­nis dar­über, welche kon­krete Unter­seite unse­rer Inter­net­seite durch die betrof­fene Person besucht wird.

Sofern die betrof­fene Person gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist, erkennt Face­book mit jedem Aufruf unse­rer Inter­net­seite durch die betrof­fene Person und wäh­rend der gesam­ten Dauer des jewei­li­gen Auf­ent­hal­tes auf unse­rer Inter­net­seite, welche kon­krete Unter­seite unse­rer Inter­net­seite die betrof­fene Person besucht. Diese Infor­ma­tio­nen werden durch die Face­book-Kom­po­nente gesam­melt und durch Face­book dem jewei­li­gen Face­book-Account der betrof­fe­nen Person zuge­ord­net. Betä­tigt die betrof­fene Person einen der auf unse­rer Inter­net­seite inte­grier­ten Face­book-But­tons, bei­spiels­weise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betrof­fene Person einen Kom­men­tar ab, ordnet Face­book diese Infor­ma­tion dem per­sön­li­chen Face­book-Benut­zer­konto der betrof­fe­nen Person zu und spei­chert diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Face­book erhält über die Face­book-Kom­po­nente immer dann eine Infor­ma­tion dar­über, dass die betrof­fene Person unsere Inter­net­seite besucht hat, wenn die betrof­fene Person zum Zeit­punkt des Auf­rufs unse­rer Inter­net­seite gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist; dies findet unab­hän­gig davon statt, ob die betrof­fene Person die Face­book-Kom­po­nente anklickt oder nicht. Ist eine der­ar­tige Über­mitt­lung dieser Infor­ma­tio­nen an Face­book von der betrof­fe­nen Person nicht gewollt, kann diese die Über­mitt­lung dadurch ver­hin­dern, dass sie sich vor einem Aufruf unse­rer Inter­net­seite aus ihrem Face­book-Account ausloggt.

Die von Face­book ver­öf­fent­lichte Daten­richt­li­nie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abruf­bar ist, gibt Auf­schluss über die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Face­book. Ferner wird dort erläu­tert, welche Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten Face­book zum Schutz der Pri­vat­sphäre der betrof­fe­nen Person bietet. Zudem sind unter­schied­li­che Appli­ka­tio­nen erhält­lich, die es ermög­li­chen, eine Daten­über­mitt­lung an Face­book zu unter­drü­cken. Solche Appli­ka­tio­nen können durch die betrof­fene Person genutzt werden, um eine Daten­über­mitt­lung an Face­book zu unterdrücken.

9. Daten­schutz­er­klä­rung für die Nut­zung von Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kar­ten­dienst Google Maps. Anbie­ter ist die Google Ire­land Limi­ted, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nach­fol­gend „Google“). Zur Nut­zung der Funk­tio­nen von Google Maps ist es not­wen­dig, Ihre IP Adresse zu spei­chern. Diese Infor­ma­tio­nen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA über­tra­gen und dort gespei­chert. Der Anbie­ter dieser Seite hat keinen Ein­fluss auf diese Datenübertragung.
Mehr Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Nut­zer­da­ten finden Sie in der Daten­schutz­er­klä­rung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

10. Rechts­grund­lage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­lage für Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, dessen Ver­trags­par­tei die betrof­fene Person ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­weise bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für solche Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fällen von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch welche eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­weise zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fällen könnte die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich werden, um lebens­wich­tige Inter­es­sen der betrof­fe­nen Person oder einer ande­ren natür­li­chen Person zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­weise der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt werden würde und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­tige lebens­wich­tige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­tige Dritte wei­ter­ge­ge­ben werden müss­ten. Dann würde die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf dieser Rechts­grund­lage basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, die von keiner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst werden, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rechte und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Solche Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge sind uns ins­be­son­dere des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wurden. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­esse anzu­neh­men sein könnte, wenn die betrof­fene Person ein Kunde des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

11. Berech­tigte Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­esse die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

12. Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden

Das Kri­te­rium für die Dauer der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­lige gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist werden die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

13. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Person, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann.
Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fene Person uns per­so­nen­be­zo­gene Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­bei­tet werden müssen. Die betrof­fene Person ist bei­spiels­weise ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­gene Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen werden könnte.
Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wenden. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und welche Folgen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

14. Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Diese Daten­schutz­er­klä­rung wurde durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH, die als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter tätig ist, in Koope­ra­tion mit der RC GmbH, die gebrauchte Com­pu­ter wie­der­ver­wer­tet und der Kanz­lei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechts­an­wälte erstellt.